Inklusion

Lange vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat Rheinland-Pfalz die Umsetzung inklusiven Unterrichts im Rahmen von Modellversuchen erprobt. Am 1. August 2001 starteten die ersten Schwerpunktschulen.

Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die dauerhaft mit inklusivem Unterricht beauftragt sind. Mittlerweile bieten 296 Schwerpunktschulen gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an.

Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben ein Wahlrecht zwischen den Lernorten Schwerpunktschule und Förderschule. Nach der Entscheidung der Eltern legt die Schulbehörde die konkrete Schule fest.

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (z.B. Körperbehinderungen, Sehschädigungen, Hörschädigungen oder Autismus-Spektrum-Störungen), die keinen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf haben, besuchen grundsätzlich die wohnortnahe Schule.

Das bestehende inklusive Schulangebot wird künftig ausgebaut und weiterentwickelt, damit zunehmend mehr Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf den gemeinsamen Unterricht in Regelschulen besuchen können.

Geändert
2. Juni 2020
Autor
Axel Jindra