Urheberrecht

Urheberrecht

Nach deutschem Recht, genaugenommen dem UrhG, ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, außer, der Urheber ist seit mindestens 70 Jahren tot, denn dann gilt es als gemeinfrei.

Der Urheber kann eine uneingeschränkte Verwendung seines Werkes oder die Nutzung unter bestimmten Bedingungen erlauben. Egal, wie sich ein Urheber entscheidet – es bedarf immer einer Nutzungserlaubnis, also einer Lizenz.

Wenn ein Werk keine entsprechende Information oder auch keinen Hinweis auf den Urheber enthält, es also unlizenziert ist, bedeutet dies, dass es nicht frei genutzt werden darf.

Lizenzierung selbst erstellter Materialien

Digitalisieren und Teilen von Schulbuchinhalten

Aktuelle Infos des Digitalen Kompetenzzentrums RLP

Schule.Medien.Recht.

 

Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht für Lehrende in allen EU-Mitgliedsstaaten

EUIPO

Lizenzierung mit Creative Commons

Weitere Informationen zum Umgang mit Dateien:

Arbeiten mit Dateien

Testen Sie ihr Wissen zum Thema Urheberrecht

Geändert
27. Februar 2021
Autor
Dirk Boehmer