Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für den Schulcampus RLP

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Arbeit mit den zugangsgeschützten Angeboten der digitalen Lern-, Arbeits- und Kommunikationsplattform „Schulcampus RLP“. Nur für registrierte Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind der Cloud-Speicher und große Teile der Mediathek in der Campus-Cloud, die Lernplattform Lernplattform@RLP, die Kompetenzplattform in Curriculum sowie die Benutzerverwaltung im Schulcampus-Portal.

1 Geltungsbereich und Zielgruppen

1.1 Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Gesamtheit aller mit der Plattform Schulcampus RLP verbundenen Systeme und Dienste, bei Nutzung von Medienrepositorien im Rahmen der dort mit jedem Medium veröffentlichten Rechte. Sie treten mit Wirkung vom 06.03.2021 in Kraft.

1.2 Zielgruppen und Rollen

Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind…

Lehrerinnen und Lehrer – alle Personen im Sinne von Ziff. 1.1 der DO-Schulen, die an der Schule Unterricht erteilen; Fachleiterinnen und Fachleiter, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Studienreferendarinnen und Studienreferendare an den Studienseminaren; Lehrkräfte, die am Pädagogischen Landesinstitut, in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, beim Ministerium für Bildung oder in den kirchlichen pädagogischen Serviceeinrichtungen tätig sind.

Schülerinnen und Schüler – alle Personen, die in einem aktiven Schulverhältnis gemäß §55 SchulG stehen.

Schulleiterinnen und Schulleiter – die Personen, die als Leiterin oder Leiter einer Schule bestellt sind. Ist die Position der Schulleiterin/des Schulleiters unbesetzt, tritt die Person an ihre Stelle, die mit ihren Aufgaben betraut ist.

Campusbetreuerinnen und Campusbetreuer – Personen, die von der Schulleiterin/dem Schulleiter mit den Aufgaben der Administration der Benutzerkonten und/oder der kollegialen Beratung zum Schulcampus RLP an ihrer Schule beauftragt wurden.

Moodlebetreuerinnen und Moodlebetreuer – Campusbetreuerinnen oder Campusbetreuer, die innerhalb der Lernplattform Lernplattform@RLP die administrativen Aufgaben (Verwaltung der Kursbereiche, Kurse, …) und die kollegiale Beratung übernehmen.

Kursleiterinnen und Kursleiter – sind Personen, die innerhalb der Lernplattform Lernplattform@RLP Kurse verantwortlich für die Inhalte ihrer Kurse sind und den Zugang zu ihren Kursen regeln.

SVP-Cockpit (Backend) – sind die Personen, die als Schulleiterin oder Schulleiter die schulischen Statistikpflichten erfüllen oder von der Schulleitung dazu verantwortlich benannt sind.

1.3 Nutzungs- und Weisungsberechtigung

Allen rheinland-pfälzischen Schulen und Organisationen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, denen auf Antrag ein Zugang zum Schulcampus RLP gewährt wurde, ist es gestattet, den ihrer Einrichtung zugeordneten Personen individuelle Zugänge zur Verfügung zu stellen.

Nutzungsberechtigt sind dabei Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie mit der Betreuung des Systems beauftragte Personen, die sich entweder am Schulcampus RLP mit ihrem echten Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe einer gültigen E-Mail- Adresse selbst registriert haben oder die von einer Einrichtung, der sie zugeordnet sind, einen entsprechenden Zugang erhalten haben.

Die von der Einrichtung benannten und mit der lokalen Administration des Schulcampus RLP beauftragten Campusbetreuerinnen und -betreuer regeln über die Benutzerverwaltung im Schulcampus-Portal den Zugang zu den Angeboten des Schulcampus RLP. Sie sind im Rahmen ihrer Einrichtung weisungsberechtigt für die Nutzung der zugangsgeschützten Dienste.

Der Zugang zu den Lernbereichen in der Lernplattform Lernplattform@RLP wird durch Kursleiterinnen und -leiter geregelt. Sie und die mit der Administration der Lernplattform beauftragten Personen sind hier jeweils weisungsberechtigt. In Ausnahmefällen können Teilnehmerinnen oder Teilnehmer als zusätzliche Kursleiter/innen eingesetzt werden.

2 Nutzungsordnung

2.1 allgemeine Grundsätze

Die Plattform Schulcampus RLP und sämtliche dort zugänglichen Dienste und Dateien dürfen nur ohne finanzielle bzw. politische Interessen oder Absichten im Rahmen des schulischen Unterrichts bzw. der schulischen Arbeit sowie der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften genutzt werden.

Es ist verboten, Informationen (Medien, Dateien, Links, Kommentare usw.) zur Verfügung zu stellen, die geltendem Recht oder den rechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, Gewalt verherrlichende, pornographische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen verstoßende Inhalte.

Der Zugang zu fragwürdigen Informationen im Internet kann aus verschiedenen Gründen nicht immer verhindert werden. Die Lehrkräfte kommen ihrer Aufsichtspflicht durch regelmäßige Kontrolle in angemessenen Zeitabständen der in ihren Bereich zur Verfügung gestellten Dienste und Lernbereichen nach. Sie haben die Verpflichtung, bei Bekanntwerden von Regelverstößen die Regelverletzung unverzüglich zu beenden.

Grundsätze der wertschätzenden Kommunikation, wie sie beispielhaft in der Netiquette, dem „Knigge“ im Bereich der Datenkommunikation, beschrieben sind, sind einzuhalten.

2.2 Rechtmäßigkeit der Inhalte und der Kommunikation

Die Bestimmungen europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie die weiteren geltenden rechtlichen Rahmenvorgaben zum Datenschutz sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Bekanntgabe von personenbezogenen Daten wie Namen und Adressdaten.

Die Erstellung, Speicherung und Freigabe von Inhalten, insbesondere solcher, die personenbezogene Daten enthalten, darf nur im Rahmen der Erfüllung pädagogischer Ziele/des Bildungsauftrags erfolgen. Die Plattform Schulcampus RLP ist nicht für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Verwaltungsdaten vorgesehen. Bei Aufgabenstellungen ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler nicht dazu aufgefordert werden, sensible Daten preiszugeben. Sensible Daten sind Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.

Soweit nicht anderweitig zulässig, setzen das Erstellen und Veröffentlichen von Beiträgen mit der eigenen Stimme bzw. dem eigenen Bild in der Plattform bei der betroffenen Person die Freiwilligkeit und die ausdrückliche Genehmigung voraus.

Die Nutzung der Plattform zur Weitergabe, zum Tauschen oder Verlinken von urheber- und lizenzrechtlich geschützten Daten und Dateien ist verboten, soweit nicht die Rechte für den jeweiligen Nutzungskontext und den in der jeweiligen Gruppe agierenden Nutzerkreis erworben wurden bzw. gewährt werden.

Werden Inhalte oder Ausschnitte in eigenen Werken (z.B. Präsentationen oder Arbeitsblättern) genutzt, verpflichten sich die Nutzerinnen und Nutzer die rechtlichen Rahmenvorgaben des Urheberrechts einzuhalten.

2.3 Benutzerkonten

Im Schulcampus-Portal erhält jede Nutzerin und jeder Nutzer personalisierte Zugangsdaten, die für alle genutzten Angebote der Plattform Gültigkeit haben. Die Vergabe von Zugängen, die von mehr als einer Person genutzt werden, ist nicht zulässig.

Eine Nutzerin oder ein Nutzer darf sich auf der Lernplattform nur unter der zugewiesenen Benutzerkennung anmelden. Die Nutzerin/der Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter dieser Benutzerkennung ablaufen, verantwortlich. Die Arbeitsstation, an der sich eine Nutzerin oder ein Nutzer beim Schulcampus RLP angemeldet hat, darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Nach der Beendigung der Nutzung hat sich eine Nutzerin/ein Nutzer von der Plattform abzumelden.

Die Benutzerkonten sind durch sinnvoll gewählte Passwörter, die rollenabhängigen Standardvorgaben entsprechen, gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Die Passwörter sind geheim zu halten. Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass nur sie oder er allein ihr/sein persönliches Passwort kennt bzw. ein zugewiesenes Passwort nicht weitergibt.

Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel sind, wie der Zugriff auf fremde Inhalte und Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers, unzulässig und werden bei Bekanntwerden verfolgt.

Ein Benutzerkonto steht einer Nutzerin/einem Nutzer für die gesamte Dauer der Schullaufbahn als Schülerin/Schüler bzw. für die Dauer des Dienst-/Beschäftigungsverhältnisses als Lehrkraft zur Verfügung.

Dieses Benutzerkonto behält die Nutzerin/der Nutzer auch über evtl. Schul- oder Organisationswechsel hinweg, damit u.a. die Rechte an Dateien oder Zuerkennungen von Kompetenzen erhalten bleiben.

Hierzu wird bei der Anlage des Benutzerkontos eine landesweit eindeutige Benutzerkennung vergeben, die Teile des amtlichen Vor- und Nachnamens enthält.

Sie gilt für den Zugang zu allen Schulen/Organisationen im Schulcampus, denen eine Nutzerin/ein Nutzer zugeordnet ist (z.B. Stammschule und weitere Schule oder PL/Fortbildung/…, Prinzip der „single identity“).

Die Benutzerkennung wird beim Import und bei der Selbstregistrierung automatisch vergeben, bei der Einzelanlage gibt es einen entsprechenden Assistenten. Beim Import werden eventuell in den CSV-Dateien enthaltene Benutzerkennungen ignoriert.

Für die Vergabe der Benutzerkennungen wird ein festgelegtes Schema verwendet, das im Infoportal des Schulcampus RLP beschrieben ist.

Die Benutzerkennung wird mit dem Benutzerkonto gelöscht, wenn die Nutzerin/der Nutzer die Schullaufbahn endgültig beendet oder den Schuldienst verlassen hat.

Eine Änderung der Benutzerkennung ist auf Antrag in Ausnahmefällen (z.B. Namensänderung nach Adoption/Heirat/…) durch das Pädagogische Landesinstitut möglich.

2.4 Administration der Benutzerkonten

Die Administration der Zugänge zum Schulcampus RLP erfolgt prinzipiell durch die Leiterin/den Leiter einer Schule/Organisation, welcher die Nutzerinnen und Nutzer zugeordnet sind. Die Leitung der Schule/Organisation kann diese Aufgabe an vom Pädagogischen Landesinstitut für diese Aufgabe geschulte Campusbetreuerinnen und Campusbetreuer delegieren.

Neue Nutzerinnen und Nutzer werden von Campusbetreuerinnen und Campusbetreuern aus einer CSV-Datei importiert oder einzeln angelegt. Campusbetreuerinnen und Campusbetreuer werden vom Pädagogischen Landesinstitut verwaltet.

Hat eine Schule/Organisation die Selbstregistrierung aktiviert, können sich Nutzerinnen und Nutzer dort selbst registrieren. Die Campusbetreuerinnen/Campusbetreuer prüf en die jeweilige Registrierung und schalten die Nutzerin/den Nutzer gegebenenfalls frei.

Campusbetreuerinnen/Campusbetreuer und das Pädagogische Landesinstitut haben die Möglichkeit, Nutzer oder Nutzerinnen (temporär) von der Nutzung des Schulcampus auszuschließen.

Für Nutzer oder Nutzerinnen, die die Organisation wechseln (z.B. bei Lehrkräften aufgrund eines Dienststellenwechsels oder bei Schülerinnen und Schülern aufgrund eines Schulwechsels), kann ein Organisationswechsel selbst oder von der Campusbetreuerin/dem Campusbetreuer der abgebenden Schule/Organisation beantragt werden. Die Campusbetreuerin/der Campusbetreuer der aufnehmenden Schule/Organisation entscheidet über diesen Antrag .

Verlässt eine Nutzerin/ein Nutzer eine Schule/Organisation ohne die Schullaufbahn/den Schuldienst endgültig zu beenden und ohne Antrag auf Organisationswechsel, können Campusbetreuerinnen/Campusbetreuer diese aus der Schule/Organisation entfernen. Nur im Fall des endgültigen Beendens der Schullaufbahn/Schuldienstes wird die Nutzerin/der Nutzer von einer Campusbetreuerin/Campusbetreuer gelöscht.

Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Passwort selbst zurücksetzen, sofern Sie eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben. Alternativ kann dies eine Campusbetreuerin/ein Campusbetreuer für eine Nutzer in /einen Nutzer nach persönlicher Anfrage vornehmen .

2.5 Nutzung der Mediathek

Alle in der Mediathek des Schulcampus RLP angebotenen Medien und Materialien dienen Informations-, Instruktions- und Lehrzwecken und sind mit dem Recht zur Nutzung im schulischen Unterricht in Rheinland-Pfalz ausgestattet.

Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler dürfen die Medien auf den (schul-)eigenen Geräten betrachten und der eigenen Klasse unmittelbar vorführen.

Es ist Lehrkräften vorbehalten, Medien zum unterrichtlichen Gebrauch herunterzuladen, zu speichern und mit externen Playern wiederzugeben, soweit dies technisch ausdrücklich vorgesehen ist. Mitschnitte der Dateien über Softwaretools sind ausdrücklich verboten.

Das Verändern von Bildern und sonstigen Medien außerhalb der gesetzlich geltenden Nutzungsschranken ist nur erlaubt, soweit dies die unter der Detail- und Lizenzinformation angegebenen Rechte ausdrücklich vorsehen.

Einbettungen dürfen ausschließlich über den angegebenen Link erfolgen.

Schülerinnen und Schüler können, soweit dies z.B. für das Anfertigen von Referaten und/oder Präsentationen nötig ist, eine Kopie des Mediums über die jeweilige Lehrkraft beziehen. Die Kopie muss nach Beendigung der Unterrichtseinheit gelöscht werden.

Abwandlungen des Mediums (sogenannte Mashups) sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen – also z.B. im Sinne der privaten Nutzung innerhalb des Klassenverbandes – erlaubt und dürfen ebenfalls auf keinen Fall veröffentlicht werden.

Verboten ist es, Medien oder Abwandlungen davon zu kopieren, um diese über andere Plattformen (z.B. YouTube, Homepage) oder Druckerzeugnisse verfügbar zu machen. Ebenfalls nicht erlaubt sind Kopien zur Weitergabe an unberechtigte Dritte sowie Kopien auf Vorrat im Allgemeinen. Ausgenommen davon sind Medien, für die ausdrücklich weiter gehende Nutzungsrechte eingeräumt sind (z.B. Creative Commons).

Bei der Verwendung von Medien ist stets auf die Angabe der in der Mediathek zur Verfügung gestellten, auf die einzelnen Medien bezogenen Herkunfts- bzw. Quellenangaben und ggf. Lizenzformen (z.B. bei Creative-Commons-Lizenzen) zu achten.

Soweit die Lizenz zeitlich befristet ist, dürfen die Medien der Mediathek in dem beschriebenen Umfang nur für die Dauer des jeweils gültigen Lizenzzeitraumes genutzt werden. Nach Ablauf der Lizenzzeit ist das Medium in der Mediathek nicht mehr abrufbar. Es darf nicht mehr eingesetzt werden und die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, alle auf optischen und/oder magnetischen Datenträgern abgelegten Kopien zu löschen.

2.6 Nutzung des Cloud-Speichers

Der Cloud-Speicher in der Campus-Cloud dient der Ablage von Dokumenten und Materialien zum unterrichtlichen Gebrauch.

Er gliedert sich in einen Bereich für die persönlichen Inhalte und jeweils einen gemeinsamen Bereich für den Austausch von Dateien innerhalb der Schule/Organisation.

Der Cloud-Speicher ermöglicht es, eigene Dateien zur gemeinsamen pädagogischen Arbeit an Nutzerinnen und Nutzern der eigenen Schule/Organisation freizugeben. Auf die Einhaltung der o.a. Regeln zum Datenschutz wird ausdrücklich hingewiesen.

Nutzerinnen und Nutzer können Sammlungen anlegen und mit Personen aus der eigenen Schule/Organisation teilen. In diesen Sammlungen können Medien/Materialien aus dem Bereich der persönlichen Inhalte und aus der Mediathek thematisch zusammengefasst werden.

Der Schulcampus RLP soll nicht nur den Austausch innerhalb einer Schulgemeinschaft unterstützen, sondern auch das schulübergreifende Teilen von Medien/Materialien fördern. Aus diesem Grund ist es Lehrkräften gestattet, Medien und Materialien über die Grenzen der eigenen Schule/Organisation hinaus an alle Lehrkräfte und optional auch die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz, die den Schulcampus RLP nutzen, freizugeben. Hierbei sollen die Materialien mit pädagogischen Metadaten und Lizenzinformationen versehen werden.

Ohne Anlass werden im Cloud-Speicher abgelegte Inhalte durch das Pädagogische Landesinstitut weder mit technischen Lösungen (z.B. Virenprüfung) noch persönlich überprüft.

Der pro Nutzerin und Nutzer maximal nutzbare Speicherplatz ist beschränkt. Das hierbei zur Verfügung stehende Speichervolumen ist rollenabhängig verschieden und wird innerhalb der Oberfläche angezeigt.

2.7 Nutzung der Lernplattform („Lernplattform@RLP“)

Die Lehrkräfte als Kursleiterinnen und Kursleiter (Systemrolle „Trainer“) sind verantwortlich für das Angebot in ihren Kursräumen. Sie sichern ihre Lernbereiche jeweils mit geeigneten Zugangsschlüsseln oder regeln durch die Einschreibefunktion welche Nutzerinnen und Nutzer den Kurs betreten dürfen.

Kurse dürfen grundsätzlich nur ohne Nutzerdaten gesichert und weitergegeben werden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn es sich bei den Daten um Beiträge des Kurserstellers handelt, die Informationen zum Kurs beinhalten. In diesem Fall dürfen ausschließlich die Daten des Kurserstellers einbezogen werden.

Nicht vom System automatisch erstellte Sicherungen von Lernbereichen dürfen nicht auf der Lernplattform gespeichert werden: Die Kursleiterinnen und Kursleiter löschen diese nach dem Herunterladen, um Speicherplatz zu sparen.

2.8 Nutzung der Kompetenzplattform („Curriculum“)

Für die Nutzung der Kompetenzplattform „Curriculum“ gibt es über die in den vorangegangenen Abschnitten benannten hinaus keine besonderen Nutzungsbedingungen.

2.9 Nutzung des Schulchat RLP

Präambel

Der Schulchat RLP ist Teil der Lern- und Kommunikationsplattform Schulcampus RLP. Alle in der Nutzungsordnung des Schulcampus RLP festgehaltenen Regelungen gelten auch für Schulchat, soweit hier nicht ausdrücklich anders vermerkt.

Beachtung geltenden Rechts

Bei der Nutzung des Schulchat RLP ist neben diesen Nutzungsbedingungen das allgemein geltende Recht zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen des Strafrechts, des Urheberrechts, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) sowie des Schulrechts.

Nutzerinnen und Nutzer

Nutzerinnen und Nutzer sind …

Schülerinnen und Schüler, die an Schulen unterrichtet werden, die den Schulcampus RLP nutzen.

Lehrkräfte, die an Schulen unterrichten, die den Schulcampus RLP nutzen.

andere Mitarbeiter an Schulen, Studienseminaren und Fortbildungseinrichtungen, die den Schulcampus RLP nutzen.

Sorgeberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die einen individuellen Zuordnungsschlüssel erhalten, der sie als Sorgeberechtigte eines bestimmten Schülers / einer bestimmten Schülerin ausweist. Alle Beteiligten haben Sorge dafür zu tragen, dass nur tatsächlich berechtigte Personen diesen Zuordnungsschlüssel erhalten. Sollten unberechtigte Personen versehentlich einen Zuordnungsschlüssel erhalten oder eine bereits zugeordnete Person das Sorgerecht verlieren, ist die Schule hiervon unverzüglich zu informieren. Die Schule sperrt der nicht berechtigten Person in diesem Fall den Zugang.

Nutzungszwecke und Szenarien

Wie der Schulcampus RLP insgesamt darf auch der Schulchat RLP nur ohne finanzielle bzw. politische Interessen oder Absichten im Rahmen des schulischen Unterrichts bzw. der schulischen Arbeit sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften genutzt werden.

Es ist verboten, Informationen (Medien, Dateien, Links, Kommentare usw.) zur Verfügung zu stellen, die geltendem Recht oder den rechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, Gewalt verherrlichende, pornographische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen verstoßende Inhalte.

Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen von Personen dürfen nur verbreitet oder weitergeleitet werden, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht.

Die Lehrkräfte kommen ihrer Aufsichtspflicht durch regelmäßige Kontrolle in angemessenen Zeitabständen der in ihren Bereich zur Verfügung gestellten Dienste und Lernbereichen nach. Sie haben die Verpflichtung, bei Bekanntwerden von Regelverstößen die Regelverletzung unverzüglich zu beenden. 

Zugang

Nutzerinnen und Nutzer des Schulchat RLP stellen sicher, dass nur sie selbst Zugang zu ihrem Nutzerkonto und den darin einsehbaren Informationen haben und nur selbst Nachrichten unter ihrem Nutzernamen verfassen können. Passwörter sind geheim zu halten.

Kommunikation

Es gelten Grundsätze der wertschätzenden Kommunikation. Dazu gehören insbesondere:

Persönliche Angriffe sind zu vermeiden. Auch kontroverse Diskussionen sollten auf einer sachlichen Ebene geführt werden.

Bei jeder Nachricht sollte bedacht werden, wer die Empfänger dieser Nachricht sind. Bei vertraulichen Informationen muss ein Weg gefunden werden, dass diese nur die wirklich notwendigen Empfänger erreichen.

Alle Beteiligten bemühen sich, Missverständnisse und Zweideutigkeiten zu vermeiden; dabei ist zu berücksichtigen, dass schriftliche Kommunikation gegenüber mündlicher Kommunikation eingeschränkt ist (Tonfall, Gestik, …).

Bei erkennbaren Verstößen gegen diese Regeln ist eine verantwortliche Person (in der Regel die verantwortliche Lehrkraft) zu informieren.

Der Schulchat RLP ist eine Kommunikationsplattform speziell für den schulischen Gebrauch und betrifft auch Kommunikationsteilnehmer mit wenig Erfahrungen in sozialen Netzwerken.
Daraus leiten sich weitere wichtige Aspekte für die Kommunikation ab:

Die im Schulchat RLP verwendete Sprache orientiert sich an den im Präsenzunterricht gebräuchlichen Standards, insbesondere hinsichtlich der höflichen Umgangsformen.

Abkürzungen sollten sparsam und nur dann verwendet werden, wenn tatsächlich sichergestellt ist, dass alle Empfänger einer Nachricht sie auch verstehen. Im Zweifel sollte der Text ausgeschrieben werden.

Der Schulchat RLP ergänzt, ersetzt aber in der Regel nicht die direkte Kommunikation im Unterricht. Fragen, die direkt im Unterricht zu klären sind, sollten nach Möglichkeit auch im Unterricht geklärt und nicht in die Schulchat-Kommunikation außerhalb der regulären Schulzeiten verschoben werden.

Unter den Beteiligten einer Kommunikation soll klar abgestimmt werden, wie die gegenseitige Erreichbarkeit geregelt ist: Der Wunsch nach angemessen zeitnahen Reaktionen ist dabei sorgfältig gegen Bedürfnisse von Privatsphäre – insbesondere außerhalb der regulären Schulzeit – abzuwägen. Das gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrkräfte und andere Beteiligte.

Die Schulen sind berechtigt, die oben genannten Regeln im Rahmen eines Gesamtkonferenzbeschlusses für die jeweilige Schulgemeinschaft zu ergänzen bzw. zu konkretisieren.

Administration

Beim Anlegen und Verwalten von Nutzergruppen haben die Verantwortlichen Sorge dafür zu tragen, dass eine Aufsicht über die Inhalte im Sinne der jeweiligen Regelung an der Schule gewährleistet ist.

2.10 Nutzung des SVP Cockpit (Backend)

Die verpflichtende Nutzung des SVP-Cockpit (Backend) ist nur für berechtigte Personen erlaubt gemäß § 67 (Abs 9) SchulG RLP.

3 Sonstige Regelungen

3.1 Manipulationen und Schadsoftware

Jegliche Veränderungen der Installation und Konfiguration der Anwendungssoftware sowie Manipulationen an der Serversoftware sind grundsätzlich untersagt. Auch der Einsatz von sog. „Spyware“ (z.B. Sniffer) oder das Speichern von Schadsoftware (z.B. Viren, Würmer) ist auf der Plattform strengstens untersagt.

3.2 Informationsübertragung über das Internet

Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, wird über die derzeit technisch angemessenen Sicherheitsmechanismen vom Betreiber gewährleistet und regelmäßig angepasst.

3.3 Verfügbarkeit der Dienste, Datensicherung, Datenaufkommen

Das Pädagogische Landesinstitut bemüht sich, die Dienste des Schulcampus RLP zu allen Zeiten zur Verfügung zu stellen. Eine jederzeitige uneingeschränkte Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden.

Notwendige Wartungsarbeiten können zu jeder Zeit vorgenommen werden. Das Pädagogische Landesinstitut wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in der unterrichtsfreien Zeit durchführen und rechtzeitig im Voraus ankündigen.

Die bei den Nutzerinnen und Nutzern vor Ort notwendigen technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste ist Aufgabe der Schulen/Organisationen bzw. der Nutzerinnen und Nutzer selbst.

Von den Daten, Softwarekomponenten und Servern des Schulcampus RLP werden regelmäßige Sicherungskopien angefertigt, mit denen die Verfügbarkeit im Fall von physischen oder technischen Zwischenfällen wiederhergestellt werden kann.

Die Nutzerinnen und Nutzer sind darüber hinaus stets selbst dafür verantwortlich, ausreichende Sicherungskopien ihrer hinterlegten Daten anzufertigen und vorzuhalten.

Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien wie z.B. Softwarepaketen, Videos oder Audiodateien über die Dienste des Schulcampus RLP ist zu vermeiden. Sollte eine Nutzerin oder ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in ihrem bzw. seinem Arbeitsbereich ablegen, sind die Administratorinnen und Administratoren nach Vorankündigung berechtigt, diese Daten zu löschen.

3.4 Umgang mit E-Mails

Die Angabe einer E-Mail-Adresse im Schulcampus RLP ist für die Nutzerinnen und Nutzer optional. Soweit eine Adresse hinterlegt wurde, ist jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer selbst für den Erhalt und die Verarbeitung von E-Mails aus der Plattform (z.B. aus Nachrichtenforen, zum Zurücksetzen des Passworts) verantwortlich.

Die Angabe einer ungültigen E-Mail-Adresse oder einer E-Mail-Adresse, auf die die Nutzerin/der Nutzer keinen Zugriff hat, ist nicht zulässig.

Die Nutzung der Plattform ohne hinterlegte E-Mail-Adresse oder das Abschalten der E-Mail-Funktion in den Profileinstellungen/den Foren entbindet nicht von der Pflicht, sich selbständig über alle aktuellen Vorgänge im Lernbereich/auf der Plattform und Anweisungen der Kursleitung/Administration zu informieren.

4 Haftungsausschluss

Für den Betrieb des Schulcampus RLP ist das Pädagogische Landesinstitut verantwortlich. Für Ausfälle der Plattform, z.B. durch technische Probleme im Rechenzentrum, Störungen innerhalb des Internets oder während Wartungsarbeiten, wird keinerlei Haftung übernommen.

5 Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsbedingungen oder ein Missbrauch des Zugangs zum Schulcampus RLP können, neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für die Plattform, auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

6 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: 06.03.2021

Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz

Butenschönstraße 2
67346 Speyer

Nutzungsbedingungen

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