Registrierung, Verwaltung und Freischaltung von Sorgeberechtigten

Sorgeberechtigte erhalten die Möglichkeit, Teile des Bildungsportals zu nutzen. Dafür sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Das Kind muss über einen Zugang zum Bildungsportal verfügen.
  2. Die Sorgeberechtigten fügen ihrem bestehenden Zugang mit einem Zuordnungsschlüssel ein Kind hinzu oder sie registrieren sich z.B. mit Hilfe eines Zuordnungsbriefs selbst. 
  3. Anschließend können die Sorgeberechtigten von einem OrganisationsAdmin verwaltet werden (z.B. in Gruppen zusammengefasst oder für einen Dienst freigeschaltet werden).
  4. Weitere Kinder (auch an anderen Schulen) werden dem bestehenden Konto mit einem Zuordnungsschlüssel hinzugefügt.
  5. Wechselt ein Kind die Schule, wechselt automatisch auch die Zuordnung des Sorgeberechtigten in die neue Schule.
  6. Wird das Konto des (letzten) Kinds eines Sorgeberechtigten aus dem Bildungsportal gelöscht, wird auch das Konto des Sorgeberechtigten automatisch gelöscht, wenn es nicht gleichzeitig auch noch andere Rollen (z.B. als Lehrkraft an einer (anderen) Schule) enthält.

Selbstregistrierung mit Zuordnungsbriefen

Im Rahmen der Selbstregistrierung gibt es für Sorgeberechtigte die Möglichkeit, sich
a) über einen QR-Code im Profil des Kindes oder
b) über einen Zuordnungsbrief barrierearm und niedrigschwellig im Bildungsportal zu registrieren.

Die Zuordnungsbriefe kann ein OrganisationsAdmin der jeweiligen Schulinstanz für jedes Elternteil bereitstellen.

Sorgeberechtigte verwalten

Um Sorgeberechtigte in den angeschlossenen Diensten (z. B. Schulchat, Lernplattform) besser verwalten zu können, ist es sinnvoll, sie mithilfe der Benutzerverwaltung in Gruppen zusammenzufassen.

Freischaltung der Dienste

Die Sorgeberechtigten können erst dann die Dienste nutzen, wenn sie in der Benutzerverwaltung für den jeweiligen Dienst freigeschaltet sind.



Geändert
19. März 2026
Autor
Alwin Lenz