Single Sign-on schuleigener Dienste
Aktuell gibt es noch keine Möglichkeit, von einer Schule bzw. einem Schulträger beschaffte digitale Anwendungen direkt an das Single Sign-on (SSO) des Bildungsportals anzubinden.
Diese Funktion ist in Zusammenarbeit mit dem Land Baden Württemberg für die Zukunft vorgesehen. Ein Pilotprojekt für den ersten Dienst soll im Laufe des Schuljahres 2025/2026 in Baden-Württemberg starten.
Voraussetzung für die Anbindung eines Dienstes ist u.a., dass dieser im Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrieben wird. Als Orientierung kann der Prüfkriterienkatalog von eduCheck digital verwendet werden.
SSO = Single Sign-on („Einmalanmeldung“) Mit dem Single Sign-on ist der Zugriff auf mehrere Dienste durch einen zentralen Login möglich.
DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union für einheitliche Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten.