Single Sign-on schuleigener Dienste

Aktuell gibt es noch keine Möglichkeit, von einer Schule bzw. einem Schulträger beschaffte digitale Anwendungen direkt an das Single Sign-on (SSO) des Bildungsportals anzubinden.

Diese Funktion ist in Zusammenarbeit mit dem Land Baden Württemberg für die Zukunft vorgesehen. Ein Pilotprojekt für den ersten Dienst soll im Laufe des Schuljahres 2025/2026 in Baden-Württemberg starten.

Voraussetzung für die Anbindung eines Dienstes ist u.a., dass dieser im Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrieben wird. Als Orientierung kann der Prüfkriterienkatalog von eduCheck digital verwendet werden.

 

SSO = Single Sign-on („Einmalanmeldung“) Mit dem Single Sign-on ist der Zugriff auf mehrere Dienste durch einen zentralen Login möglich.

DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union für einheitliche Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Geändert
17. November 2025
Autor
Sandra Spenrath