Richtlinien zur digitalen Bildung

Grundsätze und Ziele 

1.1 Die mit dem Leben in der digitalen Welt verbundenen Anforderungen an den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Primarstufe werden im Folgenden mit dem Begriff „Digitale Bildung“ bezeichnet. Unter digitaler Bildung sind das Wissen und die Kompetenzen zu verstehen, welche die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, eigenverantwortlich an einer medialen und technischen Welt teilzuhaben. Digitale Bildung berücksichtigt das Lehren und Lernen mit und über digitale Medien.

1.2 Die Richtlinie knüpft an das Rahmenkonzept zum rheinland-pfälzischen MedienkomP@ss an, das die Kompetenzvorgaben des Strategiepapiers der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ adaptiert.

1.3 Die Primarstufe führt in schulisches Lernen ein und legt die Grundlage für den weiteren Bildungsweg. Kinder und Jugendliche wachsen in einer Welt auf, in der die Digitalisierung zukünftig weiter zunehmen wird. Damit wird sich auch der grundsätzliche Wandel in der Verbreitung von Daten, Informationen und Wissen fortsetzen. Die Primarstufe legt die Grundlagen des Umgangs mit Medien und bahnt gleichzeitig eine kritische Haltung und angemessene Aufmerksamkeit in Bezug auf Informationssicherheit und das Recht auf digitale Selbstbestimmung an.

1.4 Digitale Bildung hat zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich lebenslang kompetent mit Medien aller Art zu beschäftigen, die dem Anlass und der jeweiligen Aufgabe angemessenen Medien zu nutzen und kritisch die Chancen und Risiken der Mediennutzung zu reflektieren. Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Unterricht an Förderschulen und im inklusiven Unterricht erhalten dazu Hilfen, um im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten Medienkompetenz zu erwerben.

1.5 Digitale Bildung hat als bedeutsame Bildungs- und Erziehungsaufgabe in möglichst enger Zusammenarbeit mit dem Elternhaus zu erfolgen. Um die Eltern einzubeziehen und die elterliche Beteiligungsrechte zu wahren, binden die Schulen das Thema „Digitale Bildung“ kontinuierlich in die bestehenden Kommunikationsstrukturen wie z. B. Klassenelternabende, Elterninformationsveranstaltungen, Elternfortbildungen oder die Teilnahme von Eltern im Unterricht ein.

1.6 Unter den „Kompetenzen in der digitalen Welt“ sind die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu verstehen, die notwendig sind, damit Menschen sachgerecht, selbstbestimmt, kreativ, kritisch und verantwortungsbewusst mit digitalen Medien umgehen und diese nutzen.

1.7 Die Vermittlung der „Kompetenzen in der digitalen Welt“ ist eine Querschnittsaufgabe für alle Fächer und Lernbereiche. Sie erfolgt in fachspezifischen Sach- und Handlungskontexten. Der Zugang zu Informationen, die Handlungsmöglichkeiten, die Problemlösungsstrategien und die Informationsverarbeitungsprozesse sind je nach Fach bzw. Lernbereich unterschiedlich. Jedes Fach leistet durch die Nutzung seiner spezifischen Zugänge einen Beitrag für die Entwicklung der erforderlichen Kompetenzen. Die Anforderungen, über welche Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten die Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarstufe verfügen sollen, sind in im Orientierungsrahmen dieser Richtlinie festgelegt. Die in Nummer 3 grundgelegten prozessbezogenen Kompetenzen sind dabei stets mitzudenken.

1.8 Damit in der Summe aller fachspezifischen Ausprägungen die Kompetenzvorgaben erfüllt werden können, ist es notwendig, dass eine innerschulische Auseinandersetzung und Klärung der fachspezifischen Zugangsmöglichkeiten sowie der bestehenden Zusammenhänge zwischen den einzelnen Kompetenzbereichen erfolgt. Damit verbunden ist eine entsprechende Berücksichtigung der „Kompetenzen in der digitalen Welt“ in den schuleigenen Arbeitsplänen. In einem schulischen Medienkonzept wird deutlich, welchen Beitrag die einzelnen Fächer leisten.

1.9 Die Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinie sind im Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu betrachten, der in der Allgemeinen Grundlegung des Rahmenplans Grundschule festgelegt ist. Die Richtlinie „Digitale Bildung in der Primarstufe“ stellt daher keinen isolierten Kompetenzbereich dar. Sie fasst die in der Rahmenplankonzeption Grundschule bereits enthaltenen Aspekte der digitalen Bildung zusammen und ergänzt bzw. konkretisiert diese.

1.10 Die Nutzung der in ihren Möglichkeiten noch gar nicht absehbaren und sich ständig weiterentwickelnden digitalen Medien wird die Unterrichtskultur nachhaltig verändern. Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, sich diesen Herausforderungen zu stellen, entsprechende Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote zu nutzen und die neuen Möglichkeiten zum Wohle der Kinder und zur qualitativen Weiterentwicklung der Unterrichts- und Lernprozesse einzusetzen. Hierdurch gestalten sie in pädagogischer Verantwortung den Wandel aktiv mit.

1.11 Digitale Medien ermöglichen die Gestaltung neuer Lehr- und Lernprozesse insbesondere im Hinblick auf die Individualisierung, die Übernahme von Eigenverantwortung für Lernprozesse sowie bei der Lernbeobachtung und -dokumentation. Das Lernen mit digitalen Medien beinhaltet großes Potential zur Gestaltung neuer Lehr- und Lernprozesse. Dadurch bieten sich Zugänge für die Vermittlung fachlicher Inhalte. Bei der Nutzung digitaler Lernumgebungen gilt stets das Primat des Pädagogischen, d. h. für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht müssen pädagogische Überlegungen immer an erster Stelle stehen.

1.12 Als verbindliche Vorgabe ist diese Richtlinie Grundlage für die Weiterentwicklung schuleigener Arbeitspläne, der Entwicklung von schulischen Medienkonzepten und der medienbezogenen Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung.

2 Unterstützungs-, Beratungs- und Fortbildungsangebote 

2.1 Das Pädagogische Landesinstitut unterstützt die Lehrkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen, durch Beratungsangebote und Prozessbegleitung sowie durch die Entwicklung praxistauglicher Materialien. Das Pädagogische Landesinstitut unterstützt bei der Vermittlung von Hospitationen an Schulen, um Einblicke in die Unterrichtspraxis zu ermöglichen. Zur Unterstützung der Elternarbeit im Zusammenhang mit der digitalen Bildung werden Angebote und Materialien zur Verfügung gestellt.

2.2 Die Schulleitungen unterstützen die Lehrkräfte bei der Umsetzung der in dieser Richtlinie enthaltenen Vorgaben und fördern die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Sie beraten die Lehrkräfte bei der Elternarbeit und Elterninformation bei Fragen der digitalen Bildung.

2.3 Mit dem „MedienkomP@ss“ und dem „MedienkomP@ss in leichter Sprache“ für die Primar- und Orientierungsstufe liegen Instrumente vor, die der Dokumentation des Medienkompetenzerwerbs dienen. Der MedienkomP@ss beinhaltet außerdem Ansatzpunkte für die Unterrichtsplanung.

2.4 Weitere Unterstützungsangebote erhalten die Schulen u. a. von den kommunalen Medienzentren, den rheinland-pfälzischen Medienkompetenznetzwerken sowie der Landesanstalt für Medien und Kommunikation mit ihrer medienpädagogischen Tochter „medien+bildung.com GmbH“.

2.5 Auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz finden Schulen verschiedene Angebote und Portale mit konkreten Tipps für die Unterrichtspraxis, mit Medienbausteinen und Materialien.

2.6 Unter curriculum (https://curriculum.bildung-rp.de) sind mögliche fachspezifische Zugangsmöglichkeiten zu den „Kompetenzen in der digitalen Welt“ exemplarisch hinterlegt. Hierzu wurden Querverweise zwischen den fachlichen Kompetenzen der einzelnen Teilrahmenpläne und den „Kompetenzen in der digitalen Welt“ erstellt. Diese können über die Plattform curriculum sowohl von den Fächern als auch von den “Kompetenzen in der digitalen Welt“ aus eingesehen werden. Zusätzlich werden über curriculum geeignete Materialien zur Verfügung gestellt.

2.7 Für die sonderpädagogische Adaption – bezogen auf den Unterricht in den zieldifferenten Bildungsgängen Lernen und ganzheitliche Entwicklung – erhalten die Schulen Hinweise zur Verknüpfung der im Orientierungsrahmen beschriebenen Kompetenzen mit den individuellen Bildungs- und Erziehungszielen. Diese sind im Orientierungsrahmen dieser Richtlinie und der Plattform „COMEDISON – Fördern mit neuen Medien“ (https://comedison.bildung-rp.de) hinterlegt.

3 Kompetenzentwicklung 

3.1 Der Orientierungsrahmen enthält die Kompetenzen, die individuelles und selbstgesteuertes Lernen fördern, Mündigkeit, Identitätsbildung und das Selbstbewusstsein stärken sowie die selbstbestimmte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ermöglichen. Der Kompetenzerwerb erfolgt spiralförmig und kumulativ über die gesamte Schulzeit hinweg. Die Kompetenzen werden ausgehend vom Entwicklungsstand und den individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler schrittweise vertieft und weiterentwickelt. Vergleichbar zu anderen Kompetenzfeldern werden die „Kompetenzen in der digitalen Welt“ in der Primarstufe ausgehend von den Alltagserfahrungen bzw. der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler in fachspezifischen Sinn- und Sachzusammenhängen aufgegriffen und in den Unterricht implementiert.

3.2 Das rheinland-pfälzische Rahmenkonzept zum MedienkomP@ss beschreibt die im Rahmen der schulischen Bildung bis zum Ende der Pflichtschulzeit zu erwerbenden „Kompetenzen in der digitalen Welt“. Die im MedienkomP@ss ausgewiesenen Kompetenzen sind in dem entsprechenden Rahmenkonzept grundgelegt und beziehen sich auf das Ende der Sekundarstufe I. Die im Orientierungsrahmen dieser Richtlinie festgelegte „Kompetenzerwartung Primarstufe“ beschreibt, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Grundschulzeit erworben haben sollen. Aufbauend darauf erfolgt die Kompetenzentwicklung in der Sekundarstufe I. Für Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Unterricht an Förderschulen und im inklusiven Unterricht wird die erforderliche Individualisierung und Elementarisierung bei der individuellen Förderplanung berücksichtigt. Die Individualisierung bezieht sich sowohl auf die Zugangswege zu digitaler Bildung, den Grad des Erreichens der angestrebten Kompetenzen oder den Grad der Selbstständigkeit als auch auf die erforderliche Unterstützung, die Methoden und Hilfsmittel.

Die Kompetenzen in der digitalen Welt umfassen insgesamt sechs Kompetenzbereiche:

  • Anwenden und Handeln
  • Problembewusst und sicher Agieren
  • Analysieren und Reflektieren
  • Produzieren und Präsentieren
  • Informieren und Recherchieren
  • Kommunizieren und Kooperieren

Die einzelnen Kompetenzbereiche und die darin enthaltenen Anforderungen stehen in vielfältigen Wechselbeziehungen zueinander und weisen zahlreiche inhaltliche Schnittmengen auf. Die konkretisierenden Teilkompetenzen in der mittleren Spalte der tabellarischen Auflistungen im Orientierungsrahmen wirken daher nicht ausschließlich beim Erwerb der jeweils zugeordneten Kompetenzerwartung, sondern auch in vielen der anderen Kompetenzbereiche. Die in dieser Spalte hinterlegten operationalisierten Kompetenzen entsprechen weitgehend denen des MedienkomP@sses für die Primar- bzw. Orientierungsstufe.

3.3 Die „Kompetenzen in der digitalen Welt“ sind nur langfristig zu entwickeln und nicht kurzfristig zu erwerben. Dabei sind inhaltsbezogene Medienkompetenzen von prozessbezogenen bzw. allgemeinen Kompetenzen zu differenzieren, denn sie beinhalten Kompetenzen, die unmittelbar auf bestimmte Inhalte bezogen sind. Diese sind so ausdifferenziert, dass sie der Unterrichtsplanung dienen können und gleichzeitig Freiräume zur Erweiterung und individuellen Gestaltung bieten. Prozess- und inhaltsbezogene Kompetenzen sind stets zusammen zu betrachten, um den nachhaltigen Erwerb von Handlungs- und Reflexionskompetenz zu ermöglichen. Dies ist die Grundlage dafür, die digitalisierte Welt verstehen, kritisch reflektieren und in ihr verantwortungsvoll handeln zu können. Die prozessbezogenen Kompetenzen beziehen sich auf die Art und Weise wie Schülerinnen und Schüler mit digitalen Medien umgehen und diese nutzen. Darunter zu verstehen sind:

  • Problemlösen im Kontext der Medienbildung beinhaltet zum einen die Lösung von technischen Problemen, zum anderen aber auch die Fähigkeit, digitale Medien zur Lösung von Problemen zu nutzen, verschiedene digitale Werkzeuge und Wege zu erproben und zunehmend planvoll und zielgerichtet vorzugehen. Problemlösen umfasst im Einzelnen folgende Kompetenzerwartungen:
    P1 Technische Probleme identifizieren, Bedarfe für Lösungen ermitteln und Lösungen finden bzw. Lösungsstrategien entwickeln.
    P2 Digitale Werkzeuge und Anwenderprogramme zielgerichtet und adäquat bei der Entwicklung von Lösungsstrategien berücksichtigen.
    P3 Zusammenhänge erkennen, nutzen und auf ähnliche Sachverhalte übertragen.
  • Kommunizieren bezeichnet hier die Fähigkeit, digitale Medien zur Kommunikation zu nutzen und dabei die vielfältigen Bedingungen unterschiedlicher digitaler Umgebungen zu berücksichtigen. Kommunizieren umfasst im Einzelnen folgende Kompetenzerwartungen:
    K1 Verschiedene digitale Kommunikationsmöglichkeiten ziel- und sachgerecht auswählen und nutzen.
    K2 Verhaltensregeln und ethische Prinzipien bei der digitalen Kommunikation kennen und beachten.
    K3 Digitale Kommunikationsprozesse zur aktiven Teilhabe an verschiedenen Informations- und Entscheidungsprozessen im schulischen und außerschulischen Kontext verstehen und nutzen.
  • Argumentieren im Kontext der Medienbildung bezeichnet die Fähigkeit schlussfolgernd zu denken, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden und weiterführende Gedanken zu entwickeln. Argumentieren umfasst im Einzelnen folgende Kompetenzerwartungen:
    A1 Die Wirkung und die Bedeutung digitaler Medien für das eigene Leben sowie für das Zusammenleben kritisch hinterfragen, analysieren und bewerten.
    A2 Den eigenen Gebrauch digitaler Medien in den unterschiedlichen Lebensbereichen vor dem Hintergrund der damit verbundenen Chancen und Risiken reflektieren.
    A3 Den Gebrauch digitaler Medien in verschiedenen Kontexten und Lebensbereichen begründen.
  • Vernetzen hat durch die Potentiale, die verschiedene digitale Werkzeuge bieten, einen technischen Aspekt. Im Sinne der kooperativen Zusammenarbeit mit anderen schließt diese prozessbezogene Kompetenz aber auch die Potentiale ein, die digitale Medien für die Kooperation mit anderen beinhalten. Vernetzen umfasst im Einzelnen folgende Kompetenzerwartungen:
    V1 Digitale Werkzeuge für die Zusammenarbeit bei der Zusammenführung und der Teilung von Informationen, Daten und Ressourcen unter Beachtung von Urheber- und Nutzungsrechten nutzen.
    V2 Verschiedene Möglichkeiten digitaler Vernetzung sach-, situations- und adressatengerecht kennen und nutzen.
    V3 Digitale Werkzeuge bei der gemeinsamen Erarbeitung von Dokumenten nutzen und mit anderen im Team zusammenarbeiten.

4 Hinweise zur sonderpädagogischen Adaption für den zieldifferenten Unterricht in den Bildungsgängen Lernen und ganzheitliche Entwicklung 

4.1 Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Unterricht sollen eine individuelle Medienkompetenz erwerben, die ihnen Chancen und Möglichkeiten der Nutzung von digitalen Medien eröffnet. Insbesondere im Hinblick auf die Individualisierung im zieldifferenten Unterricht werden auf der Plattform „COMEDISON – Fördern mit Neuen Medien“ Materialien bereitgestellt, die pädagogische und didaktische Hilfen für die individuelle Förderplanung im zieldifferenten Unterricht bieten. Damit stehen Informationen, Projektideen, Methoden, Hilfsmittel und Unterrichtsideen zur Verfügung, die den Lernenden den geforderten Kompetenzerwerb ermöglichen und zu einer individuell ausgerichteten Medienbildung beitragen. Entsprechende Hinweise zu diesen Inhalten sind exemplarisch im nachfolgenden Orientierungsrahmen hinterlegt.

4.2 Die Bezüge zu COMEDISON werden in der rechten Spalte des Orientierungsrahmens jeweils in Form der Schwierigkeitsstufe (Waben) und inhaltlichen Ebenen dargestellt:

Wabe I: grundlegende Kompetenzen in der Arbeit mit digitalen Medien
Wabe II: Kompetenzen zur sicheren Nutzung digitaler Medien
Wabe III: Kompetenzen, um komplexere Aufgaben mit digitalen Medien zu erledigen
Wabe IV: Unterrichtsideen zur Vertiefung

5 Orientierungsrahmen 

5.1 Im Orientierungsrahmen ist beschrieben, über welche Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten die Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarstufe verfügen sollen. Die in Nummer 3 niedergelegten prozessbezogenen Kompetenzen sind bei der Umsetzung dieser Vorgaben stets mitzudenken.

5.2 Der Orientierungsrahmen hat sowohl für den Bildungsgang Grundschule als auch die Bildungsgänge Lernen und ganzheitliche Entwicklung Gültigkeit. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Schülergruppen Unterrichtsinhalte zeitweilig oder längerfristig individualisiert werden müssen. Die Individualisierung bezieht sich sowohl auf die Zugangswege zu digitaler Bildung, den Grad des Erreichens der angestrebten Kompetenzen oder den Grad der Selbstständigkeit als auch auf die erforderliche Unterstützung, die Methoden und Hilfsmittel. Über COMEDISON werden hierzu mögliche Bezüge bereitgestellt.

Geändert
18. Dezember 2023
Autor
Christian Mäncher